So bereitest du dein Erasmus vor – von Anfang bis Ende.

Drei Schritte, sieben Etappen – und wer jeweils am Zug ist.

1.755 Hochschulen mit Frist36 Länder7 Etappen
Die sieben Etappen

Drei Schritte, in dieser Reihenfolge

Die sieben Etappen

Von der Ausschreibung an deiner Fakultät bis zur Notenanerkennung nach der Rückkehr. Wer zuständig ist und wann die Frist fällig wird.

Interne Ausschreibung

  1. 01Interne Ausschreibung

    Wer: Deine HeimathochschuleWann: Zwischen Herbst und Winter im Studienjahr vor deiner Abreise

    Das ist die einzige Frist, die deine Fakultät ganz allein festlegt. Sie steht in keinem europäischen Kalender. Wer das schwarze Brett oder die Mails nicht im Blick hat, erfährt oft erst davon, wenn die Frist schon vorbei ist.

    Was du brauchst und vollständige Beschreibung3
    • Aktueller Notenspiegel
    • Sprachnachweis, falls deine Fakultät einen verlangt
    • Eine Liste deiner Wunschziele nach Priorität

    Deine Heimathochschule schreibt jedes Studienjahr eigene Erasmus-Plätze für deinen Fachbereich aus. Den Zeitplan und die Voraussetzungen (Notenschnitt, Sprachkenntnisse, Credits) legt sie selbst fest – nicht die Europäische Kommission.

  2. 02Nominierung (Entscheidende Etappe)

    Wer: Deine Heimathochschule bei der ZielhochschuleWann: Direkt nach Abschluss der internen Auswahl – und immer vor der Frist der Zielhochschule

    Die Frist bestimmt die Zielhochschule, und jede hat ihre eigene – es gibt kein einheitliches Datum. Genau diese Frist stellt der Katalog von go-erasmus an die erste Stelle, weil sie am häufigsten verpasst wird.

    Was du brauchst und vollständige Beschreibung1
    • Von dir nichts, außer der Zusage, dass du den Platz annimmst

    Sobald dein Platz feststeht, nominiert dich deine Heimathochschule bei der Partnerhochschule vor Ablauf deren Frist. Das ist der heikelste Schritt überhaupt: Ohne Nominierung gibt es keine Bewerbung.

  3. 03Bewerbung an der Zielhochschule

    Wer: Du selbst, direkt bei der ZielhochschuleWann: Nach der Nominierung, innerhalb deren eigener Frist

    Nominiert zu sein bedeutet noch nicht, dass du zugelassen bist. Es sind zwei getrennte Schritte mit zwei verschiedenen Fristen – und auch die zweite kann man verpassen.

    Was du brauchst und vollständige Beschreibung3
    • Notenspiegel, oft auf Englisch übersetzt
    • Motivationsschreiben
    • Sprachzertifikat oder Empfehlungsschreiben, je nach Hochschule

    Nach der Nominierung reichst du deine offizielle Bewerbung mit den geforderten Unterlagen fristgerecht bei der Zielhochschule ein.

  4. 04Learning Agreement (Entscheidende Etappe)

    Wer: Alle drei Seiten: du, Heimat- und ZielhochschuleWann: Ausnahmslos vor Beginn des Aufenthalts

    Ohne die Unterschriften aller drei Parteien werden dir dort bestandene Prüfungen nicht für dein Studium angerechnet. Es ist das wichtigste Dokument überhaupt.

    Was du brauchst und vollständige Beschreibung3
    • Das Vorlesungsverzeichnis der Zielhochschule
    • Deinen Studienverlaufsplan an der Heimathochschule
    • Die Freigabe deiner Erasmus-Fachkoordination

    Die Studienvereinbarung, die du, deine Heimathochschule und die Zielhochschule vor der Abreise unterzeichnen: Sie legt fest, welche Kurse du belegst und was dir nach der Rückkehr anerkannt wird.

  5. 05Zulassung und Visum

    Wer: Die Zielhochschule stellt aus; das Konsulat entscheidet über das VisumWann: Wochen bis Monate vor der Abreise, je nach Land

    Was du brauchst, hängt von deiner Staatsangehörigkeit, dem Land und der Aufenthaltsdauer ab – und entscheidet das Konsulat, nicht die Hochschule. Termine bei Konsulaten dauern oft unberechenbar lange: Kümmer dich darum zuerst.

    Was du brauchst und vollständige Beschreibung3
    • Zulassungsbescheid (Letter of Acceptance)
    • Gültiger Reisepass oder Personalausweis
    • Die Unterlagen, die das Konsulat des Ziellands verlangt

    Der Zulassungsbescheid (Letter of Acceptance) trifft ein. Falls das Zielland es verlangt, beantragst du Visum oder Aufenthaltstitel.

  6. 06Auslandsaufenthalt

    Wer: Du selbst an der ZielhochschuleWann: Während des Aufenthalts

    Falls du in den ersten Wochen Kurse tauschen musst (und das passiert oft, weil sich Vorlesungen überschneiden oder Kurse voll sind), muss ein „Changes to the Learning Agreement“ von denselben drei Parteien unterschrieben werden. Das ist keine Formsache, sondern Pflicht.

    Was du brauchst und vollständige Beschreibung2
    • Das vollständig unterzeichnete Learning Agreement
    • Die Immatrikulation an der Zielhochschule

    Du schreibst dich für die Kurse aus deinem Learning Agreement ein und das Semester geht los.

  7. 07Anerkennung nach der Rückkehr

    Wer: Die Zielhochschule stellt die Noten aus; deine Heimathochschule erkennt sie anWann: Nach Ende des Aufenthalts, innerhalb der Fristen deiner Heimathochschule

    Angerechnet wird nur das, was in der Vereinbarung stand. Ein Kurs, den du vor Ort bestanden hast, der aber nie im unterzeichneten Learning Agreement stand, muss nicht angerechnet werden.

    Was du brauchst und vollständige Beschreibung2
    • Transcript of Records
    • Das Learning Agreement inklusive eventueller Änderungen (Changes)

    Die Zielhochschule stellt das Transcript of Records mit deinen Noten aus und deine Heimathochschule rechnet die vereinbarten Leistungen an.

Fristen verteilen sich nicht gleichmäßig. Sie ballen sich.

So viele Hochschulen beenden ihre nächste Frist in den kommenden zwölf Monaten. Es sind insgesamt 1.755, und auf den vollsten Monat entfallen 42 von 100.

  1. 81sep
  2. 577okt
  3. 729nov
  4. 223dez
  5. 38jan
  6. 16feb
  7. 36mär
  8. 27apr
  9. 21mai
  10. 4jun
  11. 2jul
  12. 1aug

Jede Hochschule veröffentlicht ihre eigenen Fristen – es gibt kein einheitliches Datum für das gesamte Erasmus+-Programm. Kalender Monat für Monat ansehen →

Welche Dokumente du brauchst

Vier Dokumente sind bei jedem Erasmus-Aufenthalt Pflicht. Die anderen vier hängen von deinem Zielort, deiner Staatsangehörigkeit und einem eventuellen Stipendium ab.

Pflichtdokumente

Learning Agreement (LA)

Studienvereinbarung, unterzeichnet von Studierenden, Heimathochschule und Zielhochschule. Muss vor Beginn des Aufenthalts von allen drei Parteien unterschrieben vorliegen.

Transcript of Records

Offizielle Notenübersicht der Zielhochschule nach Abschluss deines Aufenthalts. Deine Heimathochschule benötigt sie zur Anerkennung deiner Credits.

Zulassungsbescheid (Letter of Acceptance)

Bestätigt deine Aufnahme als Erasmus-Studierende:r an der Zielhochschule. Wird oft für das Visum gebraucht und mitunter auch für Wohnungsbewerbungen oder die Kontoeröffnung verlangt.

Notenspiegel

Wird für die Bewerbung meist auf Englisch oder in der Landessprache verlangt. Welche Übersetzungen oder Beglaubigungen nötig sind, bestimmt die jeweilige Hochschule.

Je nach Fall

Erasmus+-Fördervereinbarung (Grant Agreement)

Wer ein Stipendium erhält, schließt diesen Vertrag mit der entsendenden Hochschule ab. Er regelt Förderhöhe, Auszahlungsmodalitäten und Pflichten.

Sprachnachweis

Wird von manchen Hochschulen bei der Bewerbung verlangt, von anderen nicht. Das erforderliche Sprachniveau (B1, B2, C1) und anerkannte Zertifikate legt die Zielhochschule fest.

Auslandskrankenversicherung und Reisedokumente

Je nach Land und Dauer können Zusatzkrankenversicherung, Haftpflichtversicherung oder weitere Dokumente nötig sein. Informiere dich bei deiner Hochschule und den Behörden des Ziellands.

Erasmus+-Aufenthaltsbestätigung (Certificate of Attendance)

Wird von der Zielhochschule am Ende deines Aufenthalts ausgestellt. Bestätigt den genauen Zeitraum und Ort deiner Mobilität.

Ohne unterschriebenes Learning Agreement zählt nichts.

go-erasmus gleicht deine Kurse Kurs für Kurs mit dem offiziellen Vorlesungsverzeichnis deiner Zielhochschule ab und liefert dir einen unterschriftsreifen Entwurf.

Mein eigenes erstellen

Der vollständige Kalender nach Monaten steht unter dem Kalender. Bei weiteren Fragen helfen dir die häufig gestellten Fragen und das Glossar weiter.

Der beschriebene Ablauf richtet sich nach den Vorgaben des Erasmus+-Programms der Europäischen Kommission (erasmus-plus.ec.europa.eu) und der Plattform für Learning Agreements (learning-agreement.eu). Die konkreten Fristen stammen aus der öffentlichen Schnittstelle der Erasmus+ App. go-erasmus steht in keinerlei Verbindung zur Europäischen Kommission oder zum Programm Erasmus+.